Ärztliche Überwachung gem. der Strahlenschutzverordnung

Am 31.12.2018 traten wesentliche Änderungen im Atomrecht in Kraft. Insbesondere betraf dies eine novellierte Fassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

In der Anlage wird die Neufassung der "Ärztlichen Überwachung" (ehemals: arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen) beschrieben.

 

 

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