Am 31.12.2018 traten wesentliche Änderungen im Atomrecht in Kraft. Insbesondere betraf dies eine novellierte Fassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
In der Anlage wird die Neufassung der "Ärztlichen Überwachung" (ehemals: arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen) beschrieben.