Änderung der ArbMedVV 2019
Am 28.06.2019 hat der Bundesrat in seiner 979. Sitzung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" gem. Art. 80 Abs. 2 GG zugestimmt.
Die bedeutenste Änderung ist die Einführung einer Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag.
Die Änderungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.
Die Änderungsverordnung trat am 18.07.2019 in Kraft.