Am 28.06.2019 hat der Bundesrat in seiner 979. Sitzung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" gem. Art. 80 Abs. 2 GG zugestimmt.
Die bedeutenste Änderung ist die Einführung einer Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag.
Die Änderungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.
Die Änderungsverordnung trat am 18.07.2019 in Kraft.
Die 2. Auflage des Rechtshandbuch Arbeitsmedizinische Vorsorge wird die Änderungen bereits enthalten:
https://www.sicherheitsrecht-bayern.de/Rechtshandbuch%20Arbeitsmedizinsiche%20Vorsorge